Führen von rechtlichen Betreuungen für Menschen (per Beschluss des Betreuungsgerichts), die ihre Angelegenheiten nicht mehr oder in Teilen nicht mehr selber regeln können;
Beratung und Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer:innen (auch Angehörige) und für Bevollmächtigte;
Informationsveranstaltungen und Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten