Linksrheinische Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt
Es gibt ein Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Seit dem Jahr 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Seither haben alle Menschen, die in ihrer Partnerschaft oder Familie Gewalt erleben, ein Recht auf Schutz, Hilfe, Beratung und Begleitung.
Alle Betroffenen erhalten in unserer Interventionsstelle kurzfristig Hilfe und eine längerfristige Begleitung, wenn sie es wünschen.
Wir informieren über die gesetzlichen Möglichkeiten, vermitteln zu Ärzten, Rechtsanwält:innen und anderen Beratungsstellen und stellen die weitere Begleitung sicher – damit es endlich aufhört.